Für den Wahlkreis Flensburg – Schleswig haben wir die Melderegisterdaten beantragt

17. Februar 2023

Heute haben wir für den Wahlkreis 1, Flensburg – Schleswig unseren Antrag auf Gruppenauskunft aus dem Melderegister gestellt. Der Wahlkreis besteht aus der kreisfreien Stadt Flensburg und dem Landkreis Schleswig-Flensburg. Da aber die Kreise keine eigenen Melderegister haben, mussten für alle 18 Gemeinden im Landkreis Anträge gestellt werden. Wir haben dabei jeweils so viele Menschen auswählen lassen, dass das Verhältnis dem der Gesamtbevölkerung im Wahlkreis entspricht.

In den Melderegistern werden alle Menschen, die in Deutschland gemeldet sind, erfasst. Sie bilden die Grundlage für eine Zufallsauswahl, denn nur wenn aus dem Melderegister gewählt wird, haben tatsächlich alle Menschen eines Wahlkreises die gleichen Chancen, ausgelost zu werden. Würden wir beispielsweise Telefonnummern auslosen – was z. B. von anderen Organisationen gemacht wird –  wären Mehrpersonen- gegenüber Einpersonenhaushalten benachteiligt, weil sich hier mehrere Menschen eine Festnetznummer teilen.  

Um eine Gruppenauskunft beantragen zu können, muss das öffentliche Interesse dargelegt sein. Nur dann ist eine entsprechende Auswahl möglich. Im Fall der Wahlkreistage/-räte liegt das öffentliche Interesse darin begründet, dass es für Abgeordnete wichtig ist, als gewählte Vertreter:innen des Volkes, eine Rückkopplung zu allen Einwohner:innengruppen ihres Wahlkreises erfahren.

Für die Pilot-Wahlkreisräte 2021 hat der wissenschaftliche Dienst des Bundestages eine Ausarbeitung erstellt, die hier zu finden ist.

Unser Antrag auf Melderegisterauskunft für den Wahlkreis Flensburg – Schleswig  findet sich hier.