Melderegisterdaten für den Wahlkreis Erfurt – Weimar – Weimarer Land II beantragt

9. Februar 2023

Für den Wahlkreis Erfurt – Weimar – Weimarer Land II haben wir die Melderegisterdaten beantragt!

Am 8. Februar haben wir bei den Gemeinden Erfurt, Weimar und Grammetal unseren Antrag auf Gruppenauskunft aus dem Melderegister eingereicht. In den Melderegistern werden alle Menschen, die in Deutschland gemeldet sind, erfasst. Sie bildet die Grundlage für eine Zufallsauswahl, denn nur wenn aus dem Melderegister gewählt wird, haben tatsächlich alle Menschen eines Wahlkreises die gleichen Chancen, ausgelost zu werden. Würden wir beispielsweise Telefonnummern auslosen (was auch gemacht wird), sind Menschen, die sich ein Festnetz teilen, benachteiligt, diejenigen mit mehreren Nummern bevorteilt usw. 

Die Melderegister sind in Deutschland in den Gemeinden angesiedelt.

Für den Wahlkreis Erfurt – Weimar – Weimarer Land II sind die Melderegister auf die Gemeinden Erfurt, Weimar und Grammetal aufgeteilt, der Antrag muss parallel bei allen Gemeinden eingehen. Wir haben dabei jeweils so viele Menschen auswählen lassen, dass das Verhältnis dem der Gesamtbevölkerung im Wahlkreis entspricht.

Um eine Gruppenauskunft beantragen zu können, muss das öffentliche Interesse dargelegt sein. Nur dann ist eine entsprechende Auswahl möglich. Im Fall der Wahlkreistage/-räte liegt das öffentliche Interesse darin begründet, dass es für Abgeordnete wichtig ist, als gewählte Vertreter*innen des Volkes, eine Rückkopplung zu allen Einwohner*innengruppen ihres Wahlkreises erfahren.

Für die Pilot-Wahlkreisräte 2021 hat der wissenschaftliche Dienst des Bundestages eine Ausarbeitung erstellt, die hier zu finden ist.

Unser Antrag auf Melderegisterauskunft für den Wahlkreis Erfurt – Weimar – Weimarer Land II findet sich hier (beispielhaft für die Stadt Erfurt).